Vergütungsbericht gemäß InstitutsVergV
JRS Finanzmandate GmbH, Stadtbergen, im Dezember 2016
Erlaubnisgegenstände nach KWG
Die JRS Finanzmandate GmbH hat gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 2 KWG die Erlaubnis als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Anlageberatung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) zu erbringen. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der vorgenannten Finanzdienstleistungen kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen sowie Finanzinstrumente auf eigene Rechnung weder anschaffen noch veräußern.
Präambel
JRS Finanzmandate GmbH Vergütungsbericht gemäß InstitutsVergV
Gemäß § 7 der „Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Instituts-Vergütungsverordnung – InstitutsVergV) ist jedes Institut verpflichtet, die nachfolgenden Informationen unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Absatz 2 des Kreditwesengesetzes auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen und mindestens einmal jährlich zu aktualisieren. Der Detaillierungsgrad der Informationen ist abhängig von der Größe und Vergütungsstruktur des Instituts sowie von Art, Umfang, Risikogehalt und Internationalität seiner Geschäftsaktivitäten.
Vergütungsgrundsätze
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge, die auf die Festlegung der Vergütung von Geschäftsleitung und Mitarbeitern der JRS Finanzmandate GmbH Anwendung finden und richtet sich nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das Gehalt unserer Geschäftsleiter und Mitarbeiter(innen) setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie variablen Vergütungsbestandteilen zusammen, die in den jeweiligen Anstellungsverträgen geregelt sind. Das Institut verfolgt mit der variablen Vergütung für die Geschäftsleiter und Mitarbeiter einen bodenständigen Ansatz. Dadurch leistet die variable Vergütung einen untergeordneten Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele.
Die variable Vergütung unterliegt keinem Zwang und kann bis auf null reduziert werden.
Zur Vermeidung negativer Anreize für die Geschäftsleiter und Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine zu starke Abhängigkeit der Geschäftsleiter und Mitarbeiter von der variablen Vergütung besteht eine Obergrenze für die variable Vergütung gemessen an den fixen Vergütungsbestandteilen von 1:1. Zielvorgaben und Absatzziele werden weder für das Institut noch für die Mitarbeiter vereinbart.
Die Geschäftsleitergehälter entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Instituts.
Die Angemessenheit der Vergütungssysteme wird alljährlich durch Geschäftsleitung und dem Compliance-Officer überprüft.
Ombudsmann – Schlichtungsstelle
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV)
hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr.2013/11 vom
21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle
des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern
des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in
einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
JRS Finanzmandate GmbH ist Mitglied im VuV und aufgrund der Satzung des
VuV verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle
teilzunehmen.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten,
Antragsformular, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://vuv-ombudsstelle.de/
Datenschutz
Die JRS Finanzmandate GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln des Datenschutzes. Sie können im Regelfall alle Internetseiten der JRS Finanzmandate GmbH aufrufen, ohne Angaben über Ihre Person zu machen. Personenbezogene Daten werden von uns nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die JRS Finanzmandate GmbH erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files einige der üblicherweise vom Browser übermittelten Informationen, soweit Ihr Browser diese bereitstellt. Diese Daten sind für uns keinen bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird von uns nicht vorgenommen. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Auskunfstrecht und Widerrruf
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